Steuergestaltung

Viele unserer Mandanten möchten ihren Lebensmittelpunkt teilweise oder komplett ins Ausland verlagern, um Steuern zu sparen. Dies ist völlig legal möglich. Andorra, inmitten von Europa und mit dem Euro als Währung, bietet hierfür die besten Voraussetzungen.
Die Einkommensteuer in Andorra beträgt maximal 10% und kann sich bei individuellen Umständen weiter reduzieren. Wer in Andorra eine Firma gründen möchte, der bezahlt ebenfalls lediglich 10% Körperschaftssteuern. Die private Ausschüttung an den oder die Gesellschafter (Inhaber) ist steuerfrei.
Um vom Steuerstandort Andorra profitieren zu können, muss man einen Wohnsitz begründen, eine für seine Situation passende Residenz beantragen und ausreichend Zeit vor Ort verbringen. Je nach Art der Residenz sind dies 90-183 Tage pro Jahr.
Zudem gilt es die privaten und geschäftlichen Strukturen im Herkunftsland zu betrachten. Bei nicht sachgemäßer Gestaltung können dort nämlich weiter Steuern anfallen. In jedem Fall bedarf es einer passenden Strategie, um Fehler und unnötige Steuern zu vermeiden.
Andorra Residenz kann Sie ausführlich in der gesamten Thematik rund um die Steuergestaltung in Andorra beraten und für Sie maßgeschneiderte und rechtlich sichere Lösungen erarbeiten, die Ihren Ansprüchen gerecht werden. Zudem können wir Sie bei der Umsetzung vor Ort Schritt für Schritt begleiten.

Steuervergleich - Deutschland VS. Andorra

Deutschland

Andorra

Einkommenssteuer (% Spitzensteuersatz)

(Inklusive Reichensteuer)

11.604 €

24.001 €

Einkommensteuer fällig ab

Mehrwertsteuer (%)

ca. 30-33% (15% + Soli + 10.5 – 17.5%)

Körperschaftssteuer / Gewerbesteuer (%)

+ Soli

0% – 10%

Kapitalertragssteuer / Abgeltungssteuer (%)

+ Variablen der gesetzlichen Krankenversicherung

Solzialabgaben Arbeitgeber (%)

7% – 30% – (Freibeträge)

Erbschaftssteuer (%)

Steuern durch Gewinnausschüttung (%)